Therapie - Rettungsring e.V

Sie haben aufgehört, Alkohol zu trinken und sich entschieden, auch künftig keinen Alkohol mehr zu konsumieren? Sie haben sich entschieden, für Ihr Vorhaben therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen? Ihr persönliches Umfeld (z. B. Angehörige, Freunde, Arbeitgeber) unterstützt Sie in Ihrem Vorhaben?

Dann vereinbaren Sie mit uns ein Vorgespräch und wir klären gemeinsam, ob eine ambulante Entwöhnungsbehandlung für Sie in Frage kommt.
Ist die ambulante Entwöhnungsbehandlung für Sie die richtige Maßnahme, dann gehen Sie in unsere Vorbereitungsgruppe und erhalten die Antragsunterlagen.

Ihr Hausarzt erstellt für Sie einen Arztbericht. Nach zwei bis vier Wochen wird der Antrag auf eine ambulante Entwöhnungsbehandlung bei dem zuständigen Kostenträger eingereicht. Sie wechseln in Ihre Therapie-Gruppe, sobald eine Kostenzusage vorliegt, und bekommen einen Bezugstherapeuten, der Sie für die Dauer der ambulanten Entwöhnungsbehandlung begleitet. Der Zeitraum der ambulanten Entwöhnungsbehandlung umfasst ½ Jahr bis maximal 1 ½  Jahre. In dieser Zeit besuchen sie wöchentlich Ihre feste Therapie-Gruppe und erhalten 14-tägige Einzelgespräche bei Ihrem Bezugstherapeuten. Ihre Angehörigen (z.B. Partner und Freunde) können in die Behandlung einbezogen werden. Wir arbeiten nach einem tiefenpsychologisch fundierten Konzept.
Oben genanntes gilt auch bei Medikamentenabhängigkeit

Nachsorge

Ambulante Nachsorge für Alkohol- bzw. Medikamentenabhängigkeit dient der Stabilisierung der Abstinenz im Alltag nach einer abgeschlossenen stationären Therapie. Die Dauer beträgt ½ bis 1 Jahr.

Sie findet einmal pro Woche in einer Nachsorge-Gruppe statt, in Krisensituationen sind Einzelgespräche möglich.

Noch während der stationären Therapie können Sie in der Belastungswoche (Heimfahrt) einen
Gesprächstermin mit uns vereinbaren, um einen nahtlosen Übergang aus der stationären Therapie in die Nachsorge sicherzustellen.

Teilen Sie Ihrer/Ihrem Therapeutin/en in der stationären Therapie mit, dass Sie beabsichtigen eine Nachsorge wahrzunehmen. Ihre/Ihr Therapeut/in wird dies in ihrem/seinem Therapiebericht aufnehmen und bei Ihrem Kostenträger beantragen.

Nach der Entlassung aus der stationären Therapie beginnt die Nachsorge direkt im Anschluss in der Folgewoche.

Betreuung

Unterstützung im Alltag

Im Betreuten Einzelwohnen (BEW)* unterstützen wir Sie individuell in Ihrem Lebensumfeld bei der Stabilisierung der Abstinenz und helfen Ihnen bestehende Schwierigkeiten abzubauen. Das BEW soll es Ihnen ermöglichen die Herausforderungen des Alltags Schritt für Schritt selbständig zu bewältigen und Ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Begleitung durch unsere in der Suchthilfe erfahrenen Sozialarbeiterinnen und Psychologlnnen orientiert sich an Ihren persönlichen Zielen und kann u. a. folgende Lebensbereiche umfassen:

  • Wohnen und Selbstfürsorge
  • Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Ärztliche Versorgung
  • Tages- und Freizeitgestaltung
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung
  • Aufbau sozialer Kontakte
  • Umgang mit Be- und Entlastung

Ausgehend von Ihren Kompetenzen, Wünschen und Bedürfnissen entwickeln wir gemeinsam
einen Hilfeplan als Grundlage unserer Zusammenarbeit. Die Grundsätze unserer Arbeit sind hierbei geprägt von Transparenz, Vertrauen, Respekt und Selbstbestimmung.

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*Eingliederungshilfe nach §§53,54 SGB XII

Was muß ich als erstes tun?

Rufen Sie uns unter einer der folgenden Telefonnummern an:

030 - 405 33 176